Zu unserem Titelbild
Basler Taube, nicht verausgabte 1. Auflage
Nachforschungen für diese «grünen Tauben» bezüglich des Vorkommens von Einheiten sind alles andere als einfach. In der Literatur sind darüber kaum Statistiken zu finden. Die Forscher haben sich eben weit mehr mit den «grossen Kantonalmarken», den Zürich 4, den Doppelgenf und den Basler Tauben befasst. Dafür gibt es Gründe. Einmal kommen von dieser Basler Erstauf- lage Farb-Verfälschungen vor, wo die grüne Farbe in Blau verwandelt worden ist. Der Urheber dieser Verfälschungen sei ein Herr Damora aus Turin gewesen. Da für mich dieses Kapital der Farbverfälschungen noch nicht abgeschlossen ist, lasse ich diese Einheiten ganz weg und beschränke mich auf diejenigen Paare, die bei uns als echte Paare der Nummer 8I registriert sind. Und da mag es erstaunen, dass wir lediglich sechs Paare mehr oder weniger zweifelsfrei identifizieren konnten, die heute noch existieren sollen. Nicht so ganz klar ist dies deswegen, weil gewisse Fotos (ab den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts) in Schwarz-weiss aus alten Katalogen in meist schlechten Auflösungen teils schwer verglichen werden können.
Es mag aber dennoch erstaunen, dass es nur sechs Paare sind, also gleichviele, wie wir von den Basler Tauben selber in ungebrauchtem Zustand notiert haben! Bekannt sind weiter ein Vierer- streifen (privat) und ein 7er- und ein 14er-Block im Museum für Kommunikation in Bern. Ein Besuch dort ist ein Muss für jeden ernsthaften Alt-Schweiz-Sammler!
Während Jahrzehnten wurden diese grünen Tauben als «Essais» bezeichnet, also als Probedru- cke. So auch im «A propos Alt-Schweiz» und im Zumstein-Spezialkatalog. Auch dazu gibt es bis heute unterschiedliche Meinungen. Nach meinem eigenen Dafürhalten haben diese grünen Marken eine viel zu grosse Auflage, als dass man von einem Probedruck ausgehen könnte. Denn als Probedruck versteht man normalerweise so etwas wie ein «Gut zum Druck», das in einem oder ganz wenigen Abzügen dem Auftraggeber zur Begutachtung vorgelegt wird. Die Bezeich- nung «Nicht verausgabte Auflage» scheint mir deshalb zutreffender zu sein. Angeblich habe die grüne Farbe den Basler Behörden nicht gepasst und auch nicht den Vorgaben entsprochen, dass diese Tauben von der Firma Krebs in Frankfurt in blauer Farbe hergestellt werden sollen. Eigentlich könnten oder müssten diese grünen Tauben doch auch als «1. Auflage» bezeichnet werden, die dann einfach nicht zur Verwendung kam. Aber dies würde der heutigen Bezeich- nung im Katalog des Schweiz. Briefmarken-Händler-Verbandes widersprechen, wo die Bezeich- nung «1. und 2. Auflage» für die erste Ablieferung der «richtigen» Basler Tauben von 1845 (leb- haftblau), resp. 1847 (graublau) steht.
Wir haben die Wahl des Titelbildes für unseren Alt-Schweiz-Katalog 2024 bewusst gewählt. Ein- mal, um das Motiv dieser Tauben, als weltweit erster Dreifarbendruck aller Marken und als wohl beliebteste und bekannteste Alt-Schweiz-Marke überhaupt, zu ehren. Aber auch um alle Interes- senten auf eine neue Broschüre meines Sohnes hinzuweisen, in welcher er auf die allgemein unterschätzte Seltenheit von Paaren und noch grösseren Einheiten unserer klassischen Aus- gaben hinweist. Wenn man hier vergleicht, was heute für Preise für seltene Nummern bezahlt werden, beispielsweise in den USA, wo man schon für Einzelstücke einer «Inverted Jenny», die immerhin eine Auflage von 100 Stücken aufweist, bis zu oder sogar mehr als zwei Millionen US-Dollars bezahlt, so sieht man, was für ein Potenzial in unseren seltenen Alt-Schweiz-Num- mern heute noch schlummert, wo man häufig nur auf einstellige Bekanntheitszahlen kommt und wo die Preise vergleichsweise auch heute noch fast lächerlich tief liegen (sofern man solche angeboten bekommt!). Man darf nicht vergessen, dass in diesen grossen Einheiten (und nicht in Einzelstücken) der Unterschied zwischen einer guten, aber «normalen» zu einer ganz grossen Alt-Schweiz-Sammlung – Katalogsammlung – liegt. Dabei schliessen wir einmal das Spezial- gebiet der Destinationssammlungen aus, die postgeschichtlich sehr interessant sind, wo es aber nur um Belege geht.
Besagte Broschüre finden Sie online unter: